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Zulassung zur Staatlichen Abschlussprüfung für andere Bewerber an einer öffentlichen Berufsfachschule für Kinderpflege – Prüfung zum Nachweis hinreichender Deutschkenntnisse
1. Nachweis hinreichender Deutschkenntnisse
2. Schriftlicher Deutsch-Sprachtest
3. Bewerbungsgespräch zur Überprüfung der mündlichen Deutschkenntnisse
4. Verfahren
5. Termine im Schuljahr 2024/2025
6. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 25.09.2024
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Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor