Inhalt
    
    
            2.
           
            Schriftlicher Deutsch-Sprachtest
          
          
          
          Die Prüfungsaufgaben für den schriftlichen Deutsch-Sprachtest werden zentral vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus oder von einer vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus beauftragten Stelle erstellt.
          Der schriftliche Deutsch-Sprachtest wird an einer öffentlichen bzw. staatlich anerkannten Berufsfachschule für Kinderpflege abgelegt.
          Im schriftlichen Deutsch-Sprachtest werden die Bereiche „Leseverstehen“, „Ausdrucksvermögen“ und „formale Sprachbeherrschung“ geprüft. Das Anforderungsniveau der Aufgaben orientiert sich an der Niveaustufe B 2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR). Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Der schriftliche Deutsch-Sprachtest ist bestanden, wenn mindestens die Note „ausreichend“ erzielt wurde.