Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2013

4. Organisation und Gestaltung des Vorbereitungsdienstes

4.1 

Ein Seminarjahr entspricht in seiner Dauer dem Schuljahr. Es wird wöchentlich ein Seminartag durchgeführt. An den Seminartagen sind die Förderlehreranwärter und Förderlehreranwärterinnen an ihren Schulen vom Unterricht und von sonstigen Tätigkeiten freigestellt.

4.2 

Ein Seminartag dauert fünf Vollstunden. Einmal im Seminarjahr können zwei Seminartage zusammengelegt werden. Inhalte der allgemeinen Ausbildung können während des Vorbereitungsdienstes durch Sonderveranstaltungen ergänzt werden, die auch als ganztägige oder mehrtägige Veranstaltungen durchgeführt werden können.

4.3 

Im Mittelpunkt des Seminartages stehen die Inhalte und Kompetenzbereiche. Diese werden auch durch die Mitschau, Analyse und Reflexion von Unterrichtsbeispielen geklärt. Wünschen der Seminarteilnehmern und Seminarteilnehmerinnen wird auf der Ebene des Seminars nach Möglichkeit Rechnung getragen.