Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2013

1. Ziele des Vorbereitungsdienstes

1.1 

Zielsetzung des Vorbereitungsdienstes ist es, der Förderlehreranwärterin und dem Förderlehreranwärter die Qualifikation für das Förderlehreramt mit Einstieg in der dritten Qualifikationsebene zu vermitteln. Durch eigene Unterrichtstätigkeit, durch Hospitation, durch die Zusammenarbeit mit den Klassenlehrkräften sowie durch die Teilnahme an den Seminarveranstaltungen soll die Förderlehreranwärterin oder der Förderlehreranwärter in die Lage versetzt werden, die förderlehrerspezifischen Aufgaben qualifiziert und umfassend zu erfüllen.

1.2 

Die Ausbildung umfasst allgemeine, erziehungswissenschaftliche, schulpädagogische, schulpsychologische und fachspezifische Inhalte und Kompetenzbereiche, die den Förderlehreranwärter und die Förderlehreranwärterin zur Erfüllung ihrer beruflichen Aufgaben befähigen.