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Inhaltsverzeichnis
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Datenübertragungsregeln für die Datenübermittlung zu dem und aus dem bei dem bayerischen Zentralen Vollstreckungsgericht geführten Schuldnerverzeichnis und Vermögensverzeichnisregister
1. Zielsetzung
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2. Rechtliche Grundlage
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3. Beteiligte an der Datenübermittlung
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4. Technische Anforderungen für die Datenübertragung
5. Inkrafttreten
Inhalt
Text gilt ab: 01.09.2020
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5.
Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 20. Februar 2013 in Kraft.