Inhalt
    
    
            § 9
           
          
          
           
          Der Wissenschaftliche Beirat hat insbesondere folgende Aufgaben:
           
          
            - a)
- Beratung des Zentralinstituts für Kunstgeschichte bei der langfristigen Forschungs- und Entwicklungsplanung sowie der nationalen und internationalen Kooperation 
- b)
- Regelmäßige Begutachtung der Arbeitseinheiten des Zentralinstituts für Kunstgeschichte im Dialog mit der Leitung und den wissenschaftlichen Mitarbeitern 
- c)
- Berichterstattung über die Bewertung nach Buchst. b an das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 
- d)
- Unterstützung des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst bei der Auswahl des Direktors/der Direktorin des Zentralinstituts 
- e)
- Stellungnahme zum Jahresbericht 
- f)
- Stellungnahme zu Programm und Haushaltsplanung 
- g)
- Anregung für Änderungen der Ordnung des Zentralinstituts für Kunstgeschichte.