Inhalt
§ 9
Der Wissenschaftliche Beirat hat insbesondere folgende Aufgaben:
- a)
Beratung des Zentralinstituts für Kunstgeschichte bei der langfristigen Forschungs- und Entwicklungsplanung sowie der nationalen und internationalen Kooperation
- b)
Regelmäßige Begutachtung der Arbeitseinheiten des Zentralinstituts für Kunstgeschichte im Dialog mit der Leitung und den wissenschaftlichen Mitarbeitern
- c)
Berichterstattung über die Bewertung nach Buchst. b an das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
- d)
Unterstützung des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst bei der Auswahl des Direktors/der Direktorin des Zentralinstituts
- e)
Stellungnahme zum Jahresbericht
- f)
Stellungnahme zu Programm und Haushaltsplanung
- g)
Anregung für Änderungen der Ordnung des Zentralinstituts für Kunstgeschichte.