Inhalt
    
    
            13.
           
            Schlussbestimmungen
          
          
          
          
              13.1
             
              Verweisungen
            
Soweit diese Bekanntmachung auf Rechts- und Verwaltungsvorschriften verweist, bezieht sich die Verweisung auf die Vorschriften in ihrer jeweils geltenden Fassung.
          
              13.2
             
              Inkrafttreten, Außerkrafttreten
            
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung vom 9. September 2008 (AllMBl S. 690) außer Kraft.