Inhalt

Text gilt ab: 01.11.2012

2. Anforderungen im Einzelnen

2.1 Allgemeine Voraussetzungen:

hohe Identifikation mit dem Auftrag der Justiz und die innere Motivation zur Vermittlung dieser Haltung
Freude am Lehren
Aufgeschlossenheit gegenüber Veränderungen in der Justiz
Bereitschaft, die Tätigkeit in der Regel mindestens fünf Jahre auszuüben
Vorbildfunktion und Glaubwürdigkeit
besonderes Pflichtbewusstsein, Leistungsbereitschaft, Belastbarkeit und gesundheitliche Eignung
Fortbildungsstreben
Erfahrungen in der Lehrtätigkeit im Bereich der Aus- und Fortbildung der Justizbediensteten

2.2 Fachkompetenz:

umfangreiche Fachkenntnisse in allen Rechtsgebieten bzw. die Bereitschaft, sich diese anzueignen
soweit inhaltlich Gegenstand der Ausbildung Kenntnisse
in den justizspezifischen EDV-Anwendungen
in der organisatorischen Gestaltung der Arbeitsabläufe
didaktische und methodische Kenntnisse und die Bereitschaft, sich diese anzueignen und sich ständig hierin fortzubilden

2.3 Soziale und persönliche Kompetenz:

Kommunikationsfähigkeit
gute mündliche sowie schriftliche Ausdrucksfähigkeit
Fähigkeit zum Wissenstransfer sowie pädagogische Befähigung
Überzeugungskraft und Durchsetzungsvermögen
Kritikfähigkeit
Empathie
Verantwortungsbewusstsein und Verlässlichkeit
Selbstdisziplin, Fähigkeit zum Selbstmanagement
Innovationsfähigkeit und Flexibilität