Logo Bayern.Recht
Logo Bayern Logo Bayern
  • Zur Startseite von BAYERN.RECHT
  • Zur Trefferliste der letzten Suche

Navigation

Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenZuständigkeiten zur Ausübung von Befugnissen in Personalangelegenheiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
  • 1. Einstellung, Kündigung, Höhergruppierung
  • 2. Abordnung, Versetzung, Nebentätigkeit, Annahme von Belohnungen, Geschenken oder sonstigen Vorteilen
  • Bereich erweitern3. Urlaub und sonstige Freistellungen von der Arbeitsleistung
  • 4. Bewilligung und Abrechnung von Trennungsgeld, Abrechnung von Umzugskosten- und Reisekostenvergütungen
  • 5. Bayerische Spielbanken
  • 6. Staatliches Hofbräuhaus München
  • 7. Ehrung von Arbeitsjubilaren
  • 8. Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten
  • 9. Staatsbetriebe
  • 10. Inkrafttreten
  • [Schlussformel]

Inhalt

ZustBek-FM
Text gilt ab: 01.03.2019
Gesamtansicht
  • Download PDF
  • Download RTF
  • Download ZIP
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument

9.   Staatsbetriebe

Die Ausübung der Personalbefugnisse hinsichtlich der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Staatsbetrieben richtet sich im Übrigen nach den für diesen Bereich jeweils geltenden besonderen Bestimmungen (z.B. Geschäftsordnung, Dienstanweisung etc.).
  • Bayern.de
  • BayernPortal
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Barrierefreiheit
  • Hilfe
  • Kontakt
    • A
    • A
    • A
         Kontrastwechsel