Inhalt

Text gilt ab: 15.05.2012

2. Verfahren – „Bildungsregion in Bayern “

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus kann in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Landkreisen oder kreisfreien Städten das Qualitätssiegel „Bildungsregion in Bayern “ verleihen, wenn sie ein regionales Konzept unter Mitwirkung des örtlichen Jugendhilfeausschusses erarbeiten und umsetzen, das den oben genannten Zielen einer Bildungsregion entspricht.
Landkreise oder kreisfreie Städte, die sich für die Initiative Bildungsregionen in Bayern interessieren, melden sich bei der Stabsstelle des Staatsministeriums (Stabsstelle@stmuk.bayern.de).
Das Verfahren läuft ab wie folgt:

2.1 Erstes Dialogforum

Der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt führt unter Einbindung des örtlichen Jugendhilfeausschusses in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus und der Konferenz der Schulaufsicht ein erstes Dialogforum durch. Die Einladung erfolgt durch die Landrätin bzw. den Landrat oder die Oberbürgermeisterin bzw. den Oberbürgermeister gemeinsam mit der oder dem Vorsitzenden der Konferenz der Schulaufsicht und des Kreisverbands des Bayerischen Gemeindetags. Einzuladen sind neben der Regierungspräsidentin bzw. dem Regierungspräsidenten insbesondere die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die Schulleiterinnen und Schulleiter, Eltern- und Schülervertretungen, örtliche Personalvertretungen für die Schulen, die Schulaufsicht, die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, der Kreisjugendring, die gemeindlichen Jugendreferentinnen und Jugendreferenten sowie Vertretungen der Kirchen, der Erwachsenenbildung und weiterer Bildungsträger, des Arbeitskreises Schule-Wirtschaft, der Jugendhilfe sowie Vertretungen der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer und der Arbeitsverwaltung.
In diesem Dialogforum werden die Säulen einer Bildungsregion und der jeweilige Ist-Stand in der Region vorgestellt. Zudem werden mögliche Handlungsfelder für die weitere Entwicklung hin zu einer Bildungsregion aufgezeigt. Insbesondere sind die Planungen im Bereich der Schule und die Jugendhilfeplanung aufeinander abzustimmen. Anschließend soll in diesem Dialogforum eine Meinungsbildung erfolgen, ob sich der Landkreis oder die kreisfreie Stadt auf den Weg macht, eine Bildungsregion zu werden.
Bei zustimmendem Votum wären Vorschläge für die Einrichtung von Arbeitskreisen z.B. zu den fünf Säulen einer Bildungsregion (und ggf. von Unterarbeitskreisen) sowie zu den Mitgliedern und Vorsitzenden dieser Arbeitskreise zu unterbreiten.
Empfohlen wird, dass der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt einen zentralen Ansprechpartner benennt. Der Landkreis oder die kreisfreie Stadt kann auch eine Patin oder einen Paten für das Vorhaben vorstellen.

2.2 Arbeitskreise

Ziel dieser Arbeitskreise ist es, auf der Grundlage des Ist-Stands und im Rahmen der bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten konkrete Maßnahmen zu erarbeiten, die für eine Bildungsregion charakteristisch sind und einen Mehrwert für den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt darstellen. Hierbei werden die Arbeitskreise in regelmäßigen Abständen und bei Bedarf im schulischen Bereich von einer Koordinatorin oder einem Koordinator der Konferenz der Schulaufsicht, im Jugendhilfebereich von Seiten des Jugendamtes fachlich begleitet und unterstützt.
Längstens nach Ablauf eines Jahres stellt der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt die Arbeitsergebnisse im örtlichen Jugendhilfeausschuss vor und informiert die Konferenz der Schulaufsicht, den Bayerischen Landesjugendhilfeausschuss und den Landesausschuss für Berufsbildung.

2.3 Zweites Dialogforum und Bewerbung

Das in den Arbeitskreisen erarbeitete Konzept und die erfolgten Umsetzungsschritte werden in einem zweiten Dialogforum der Öffentlichkeit vorgestellt und diskutiert. Zu den Einladungsmodalitäten wird auf Nr. 2.1 Bezug genommen.
In diesem Dialogforum ist zu klären, ob der Landkreis oder die kreisfreie Stadt auf dieser Grundlage die Bewerbung bei der Konferenz der Schulaufsicht abgibt.

2.4 Bewertung und Qualitätssiegel

Die Konferenz der Schulaufsicht prüft die Bewerbung unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Bayerischen Landesjugendamts (ZBFS) sowie des Bayerischen Jugendrings und stellt fest, ob die Kriterien einer Bildungsregion erfüllt sind, und unterbreitet dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus einen Vorschlag, ob das Qualitätssiegel „Bildungsregion in Bayern “ verliehen werden kann.
Auf dieser Grundlage entscheidet das Staatsministerium für Unterricht und Kultus über die Verleihung und zeichnet bei positivem Ergebnis den Landkreis oder die kreisfreie Stadt mit dem Qualitätssiegel „Bildungsregion in Bayern “ aus.
Die Konferenz der Schulaufsicht führt nach Verleihung des Qualitätssiegels in regelmäßigen Abständen oder bei Bedarf eine Qualitätsprüfung durch und empfiehlt im Einvernehmen mit dem Bayerischen Landesjugendamt (ZBFS) bzw. dem Bayerischen Jugendring erforderlichenfalls qualitätssichernde Maßnahmen.