Inhalt
5. Beteiligung und Genehmigung
5.1
Bei der Erstellung dieses Konzepts sind beteiligt worden:
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der Hauptpersonalrat beim Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie gemäß Art. 76 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 7 und 8 BayPVG,
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die Hauptschwerbehindertenvertretung beim Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie gemäß § 95 Abs. 2 SGB IX und
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die Gleichstellungsbeauftragte beim Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie gemäß Art. 18 Abs. 2 BayGlG.
5.2
Der Landespersonalausschuss hat dieses Konzept gemäß Art. 20 Abs. 3 Satz 1 LlbG genehmigt.