Inhalt
2.2
die Zuweisung von Bewerberinnen und Bewerbern an die Behörden und Gerichte zur Einstellung.
- 3.
Die Leitung der Geschäftsstelle wird dem Leiter oder der Leiterin der Verwaltungsschule übertragen.
- 4.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 25. Oktober 2011 in Kraft.
Seitz
Ministerialdirektor