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Errichtung einer Geschäftsstelle für das gesonderte Auswahlverfahren im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
2.1
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Text gilt ab: 25.10.2011
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2.1
die Durchführung des gesonderten Auswahlverfahrens im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen sowie