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VV-FachV-StF
Text gilt ab: 01.10.2019

2. Teilnahme

1Beamte und Beamtinnen können an der modularen Qualifizierung teilnehmen, wenn sie in der letzten periodischen Beurteilung eine positive Feststellung gemäß Art. 58 Abs. 5 Nr. 2 LlbG erhalten haben (Art. 20 Abs. 4 LlbG). 2Diese darf nur erteilt werden, wenn die Voraussetzungen nach § 51 Satz 1 FachV-StF erfüllt sind.