Inhalt
5. Beteiligung und Genehmigung
5.1 Beteiligung
Bei der Erstellung dieses Konzepts sind beteiligt worden:
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der Hauptpersonalrat beim Staatsministerium der Finanzen gemäß Art. 76 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 7 und 8 BayPVG,
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die Hauptschwerbehindertenvertretung beim Staatsministerium der Finanzen gemäß § 95 Abs. 2 SGB IX,
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die Gleichstellungsbeauftragte beim Staatsministerium der Finanzen gemäß Art. 18 Abs. 2 BayGlG.
5.2 Genehmigung
Der Landespersonalausschuss hat dieses Konzept gemäß Art. 20 Abs. 3 Satz 1 LlbG genehmigt.