Inhalt
2. Fachlicher Schwerpunkt technische Dienste im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen
2.1 Teilnahme, § 4 FachV-StMF
1Beamtinnen und Beamte können an der modularen Qualifizierung teilnehmen, wenn sie in der letzten periodischen Beurteilung, die nicht länger als vier Jahre zurückliegen darf, eine positive Feststellung gemäß Art. 58 Abs. 5 Nr. 2 LlbG erhalten haben, Art. 20 Abs. 4 LlbG. 2Diese darf nur erteilt werden, wenn die Voraussetzungen nach § 4 Sätze 1 und 2 FachV-StMF erfüllt sind und
- 1.
die bei den Beamtinnen und Beamten, die für eine Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 7 in Betracht kommen, im Rahmen einer Einarbeitungszeit von mindestens sechs Monaten auf einem nach A 7 bewerteten Dienstposten gezeigten Leistungen erwarten lassen, dass sie den Anforderungen der höheren Ämter gewachsen sind,
- 2.
die Beamtinnen und Beamten, die für eine Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 10 und der Besoldungsgruppe A 14 in Betracht kommen, an mindestens zwei nicht fachspezifischen Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen haben.
2.2 Inhalt und Dauer der Maßnahmen
1Die folgenden Übersichten enthalten die nähere Ausgestaltung der modularen Qualifizierung (§§ 5 und 6 FachV-StMF). 2Darüber hinaus wird geregelt, in welchen Ämtern die Teilnahme an den jeweiligen Maßnahmen frühestens möglich ist.
Übersicht 1:
Modulare Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 10 am Bayerischen Hauptmünzamt
Zu absolvierende Maßnahmen in
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Inhalte der Maßnahmen
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Dauer der Maßnahmen
(Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten)
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Abschluss der Maßnahmen
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A 9
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- 1.
Anwendung spezieller Konstruktionssoftware – fachlich
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42 UE
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Praktische Prüfung, Dauer 60 Minuten
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A 8 oder A 9
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- 2.
Controlling – fachlich
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24 UE
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Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
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A 9
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- 3.
Praxistraining Konfliktmanagement und Kommunikation – überfachlich
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24 UE
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Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
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Übersicht 2:
Modulare Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 10 im Bereich Information und Kommunikation
Zu absolvierende Maßnahmen in
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Inhalte der Maßnahmen
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Dauer der Maßnahmen
(Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten)
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Abschluss der Maßnahmen
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A 9
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- 1.
ITIL V 3 Foundation – fachlich
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30 UE
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Mündliche Prüfung, Dauer 30 Minuten
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A 8 oder A 9
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- 2.
LOGIK des Programmierens – fachlich
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32 UE
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Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
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A 8 oder A 9
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- 3.
Projektmanagement – überfachlich
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24 UE
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Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
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A 9
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- 4.
Praxistraining Konfliktmanagement und Kommunikation – überfachlich
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24 UE
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Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
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Übersicht 3:
Modulare Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 14 im Bereich Information und Kommunikation
Zu absolvierende Maßnahmen in
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Inhalte der Maßnahmen
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Dauer der Maßnahmen
(Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten)
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Abschluss der Maßnahmen
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A 13
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Rechtliche Methodenkompetenz ausgerichtet an der steuerlichen Praxis
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30 UE
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Mündliche Prüfung
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A 11, A 12 oder A 13
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Verwaltungsmanagement, Haushalts- und Dienstrecht
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32 UE
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Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
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A 11, A 12 oder A 13
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Verfahren IuK, Organisation, Controlling
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30 UE
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Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
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A 13.
Beamtinnen und Beamte, die bereits Führungsaufgaben innehaben, müssen eine mindestens sechsmonatige erfolgreiche Bewährung als Führungskraft nachweisen.
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Vertiefung Führungskompetenz als Führungsworkshop
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32 UE
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Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
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2.3 Mögliche Anrechnung von Fortbildungen externer Veranstalter
Die oberste Dienstbehörde kann Fortbildungen externer Veranstalter in dem in § 5 Abs. 1 Satz 5 FachV-StMF zulässigen Umfang auf die Maßnahmen der modularen Qualifizierung anrechnen, die nicht mit einer Prüfung abschließen.