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Inhaltsverzeichnis
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Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs im achtjährigen Gymnasium
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1. Hilfsmittel bei schriftlichen Leistungsnachweisen (ohne Abiturprüfung)
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2. Ausschluss von Hilfsmitteln bei schriftlichen Leistungsnachweisen (ohne Abiturprüfung)
3. Hilfsmittel bei mündlichen Leistungsnachweisen (ohne Abiturprüfung)
4. Verwendung von Hilfsmitteln bei unangekündigten Leistungsnachweisen
5. Hilfsmittel bei der Abiturprüfung
6. Hervorhebungen und Verweisungen
7. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.09.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.08.2026
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Dr. Müller
Ministerialdirigent