- 1.
Tag, Beginn und Ende der Sitzung,
- 2.
die Namen der Mitglieder und der Beamten und Beamtinnen der Geschäftsstelle, die an der Sitzung teilgenommen haben, sowie der Name des Protokollführers oder der Protokollführerin,
- 3.
die Namen der Beauftragten beteiligter Verwaltungen und anderer Personen, denen die Anwesenheit in der Sitzung gemäß Art. 117 Abs. 1 Satz 2 BayBG gestattet wurde,
- 4.
der wesentliche Inhalt der Verhandlungen über die einzelnen Beratungsgegenstände,
- 5.
der Wortlaut der gefassten Beschlüsse sowie der hierzu gegebenen Begründung, soweit eine solche gemäß § 6 Abs. 1 vorgesehen ist.