Logo Bayern.Recht
Logo Bayern Logo Bayern
  • Zur Startseite von BAYERN.RECHT
  • Zur Trefferliste der letzten Suche

Navigation

Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenGeschäftsordnung für die Finanzämter mit ergänzenden Bestimmungen
  • Bereich erweitern1. Allgemeines
  • Bereich erweitern2. Aufbauorganisation
  • Bereich erweitern3. Ablauforganisation
  • Bereich erweitern4. Zeichnung, Zeichnungsrecht
  • Bereich erweitern5. Sonstige Bestimmungen
  • [Schlussformel]
  • Anlagen

Inhalt

FAGOBek
Text gilt ab: 01.08.2017
Gesamtansicht
  • Download PDF
  • Download RTF
  • Download ZIP
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument (inaktiv)

Anlagen  

Anlage 1: Zeichnungsvorbehalt der Leiterin/des Leiters des Finanzamts
Anlage 2: Zeichnungsvorbehalte der Sachgebietsleiterin/des Sachgebietsleiters
Anlage 3: Nicht sachentscheidende Vorgänge
Anlage 4: Verzeichnis der Vorgänge, für die der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter der einzelnen Sachgebiete das Zeichnungsrecht allgemein übertragen wird
Anlage 5: Geschäftsordnung für das Finanzamt München (FAMGO)
  • Bayern.de
  • BayernPortal
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Barrierefreiheit
  • Hilfe
  • Kontakt
    • A
    • A
    • A
         Kontrastwechsel