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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenLegalisation deutscher Urkunden, Erteilung von Apostillen und Bestätigungen sowie Befreiung von der Legalisation
  • Bereich erweitern1. Allgemeines
  • Bereich erweitern2. Legalisation
  • Bereich erweitern3. Erteilung der Apostille und der Bestätigung gemäß Art. 7 Abs. 2 des Übereinkommens vom 5. Oktober 1961
  • 4. Europäisches Übereinkommen vom 7. Juni 1968 zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Legalisation
  • Bereich erweitern5. Befreiung von der Legalisation und einer ähnlichen Förmlichkeit nach der Verordnung (EU) 2016/1191
  • 6. Inkrafttreten
  • Anlagen

Inhalt

Text gilt ab: 20.05.2022
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Anlagen 

Anhang
Anlage 1: Muster für die Unterschriftsprobe der Präsidenten der Landgerichte
Anlage 2: Muster für die Unterschriftsprobe der zeichnungsberechtigten Vertreter der Präsidenten der Landgerichte
Anlage 3: Register für die Erteilung der Apostille
Anlage 4: Muster des für die Erteilung der Apostille zu verwendenden Vordrucks
Anlage 5: Bestätigung nach Art. 7 Abs. 2 des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (BGBl II 1965 S. 876)
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