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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie zum Umgang mit Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatischen Schenkungen in der staatlichen Verwaltung
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1. Anwendungsbereich
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2. Begriffsbestimmungen
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3. Grundsätze
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4. Zulässigkeit
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5. Verfahren
6. Gestaltung von Sponsoringmaßnahmen
7. Sponsoringlisten
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8. Sponsoringbericht
9. Ressortspezifische Regelungen
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10. Inkrafttreten
10.1
10.2
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
SponsR
Text gilt ab: 01.11.2010
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10.
Inkrafttreten
10.1
Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 2010 in Kraft.
10.2
Abweichend von Nr. 8 umfasst der erste Bericht den Zeitraum 1. November 2010 bis 31. Dezember 2011.