Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2010

4. Geltungsbereich

Der Sturmwarndienst wird grundsätzlich vom 1. April bis 31. Oktober von 7.00 bis 22.00 Uhr an folgenden Seen betrieben:
Ammersee, Starnberger See und Wörthsee(Integrierte Leitstelle Fürstenfeldbruck)
Staffelsee, Riegsee und Walchensee (für den Walchensee beginnt der Sturmwarndienst bereits am 1. März)(Integrierte Leitstelle Oberland1)1)).
Tegernsee, Schliersee und Simssee(Integrierte Leitstelle Rosenheim)
Chiemsee und Waginger-Tachinger See(Integrierte Leitstelle Traunstein)
Forggensee (der Sturmwarndienst beginnt ab 1. Mai )(Integrierte Leitstelle Allgäu)
Altmühlsee, Igelsbachsee, Kleiner Brombachsee, Großer Brombachsee und Rothsee(Integrierte Leitstelle Mittelfranken Süd2)2))

1) [Amtl. Anm.:] Bis zur Inbetriebnahme der ILS Oberland übernimmt diese Aufgabe für den Staffelsee und Riegsee die PI Murnau und für den Walchensee die PI Bad Tölz. Soweit im Folgenden von ILS gesprochen wird, gilt dies entsprechend.
2) [Amtl. Anm.:] Bis zur Inbetriebnahme der ILS Mittelfranken Süd übernimmt die Aufgaben die Einsatzzentrale des PP Mittelfranken. Soweit im Folgenden von ILS gesprochen wird, gilt dies entsprechend.