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Inhaltsverzeichnis
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Sturmwarndienst auf bayerischen Seen
1. Allgemeines
2. Aufgabe und Zuständigkeiten
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3. Begriffsdefinitionen
4. Geltungsbereich
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5. Verfahren
6. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
Text gilt ab: 01.07.2010
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1.
Allgemeines
An und auf den bayerischen Seen müssen Wassersporttreibende vor Starkwind und Sturm gewarnt werden, damit sie ihr Verhalten rechtzeitig auf die Gefahrensituation abstellen können.