Inhalt
3.
Berechtigungen und Beteiligte
3.1
Bei der Fernadministrationssoftware werden zwei Berechtigungsstufen unterschieden:
3.1.1
Berechtigungsstufe 1:
Der Verbindungsaufbau ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des APC-Anwenders zulässig. Die Rechte des Support-Mitarbeiters auf dem APC (Anwender- bzw. Administratorrechte) werden durch die entsprechende Anmeldung bestimmt.
Bei Anwenderrechten ist weder die Installation von Anwendungen noch die Änderung der Systemkonfiguration möglich. Der Support-Mitarbeiter kann nur auf solche Daten zugreifen, für die der jeweilige Bedienstete selbst die Zugriffsberechtigungen besitzt (z.B. Netzlaufwerke). Mit Kennwortschutz versehene Anwendungsdateien können nicht geöffnet werden (z.B. bei ZIP-Archiven, MS-Office-Dateien).
Bei Administratorrechten sind die Installation von Anwendungen und die Änderung der Systemkonfiguration auf dem APC möglich. Der Support-Mitarbeiter kann auf sämtliche gespeicherten Daten (z.B. Dokumente, Dateien und Programme) des Systems zugreifen. Mit Kennwortschutz versehene Anwendungsdateien können nicht geöffnet werden (z.B. bei ZIP-Archiven, MS-Office-Dateien).
3.1.2
Berechtigungsstufe 2:
Die Verbindung kann ohne Zustimmung des Beschäftigten erfolgen. Bei den Rechten des Support-Mitarbeiters auf dem APC handelt es sich um Administratorrechte. Die Installation von Anwendungen und die Änderung der Systemkonfiguration auf dem APC sind möglich. Der Support-Mitarbeiter kann auf sämtliche gespeicherten Daten des Systems (z.B. Dokumente, Dateien und Programme) zugreifen. Mit Kennwortschutz versehene Anwendungsdateien können nicht geöffnet werden (z.B. bei ZIP-Archiven, MS-Office-Dateien).
3.2
Folgenden Benutzergruppen, die in dieser Dienstvereinbarung als „Support-Mitarbeiter“ bezeichnet werden, steht die Fernadministrationssoftware zur Verfügung:
3.2.1
Mitarbeiter der IBS (IT-Beratungsstelle der bayerischen Justiz - Justizprogramme) sowie beauftragte Unternehmen für den technischen Support mit der Berechtigungsstufe 1 gemäß Ziffer 3.1.1.
3.2.2
Mitarbeiter der Gemeinsamen IT-Stelle der bayerischen Justiz, der EDV-Abteilung des Amtsgerichts Coburg für den Bereich des automatisierten Mahnverfahrens, des Rechenzentrums-Nord im Rahmen der diesen übertragenen IT-Betriebsaufgaben oder eines beauftragten Unternehmens mit der Berechtigungsstufe 1 gemäß Ziffer 3.1.1.