Inhalt
    
    
  
  
  
    
      
      
        Dienstvereinbarung über die Einführung und Anwendung von IT-Verfahren für die Bewährungshilfe im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
        Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
vom 17. März 2010, Az. 1518e - VI - 5989/09
        (JMBl. S. 21)
        
          
        
        
          2003.4-J
        
         
        
          Dienstvereinbarung 
        
        
          über die Einführung und Anwendung von IT-Verfahren 
        
        
          für die Bewährungshilfe im Geschäftsbereich des
        
        
          Bayerischen Staatsministeriums der Justiz 
        
        
          und für Verbraucherschutz
        
         
        
          Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums 
        
        
          der Justiz und für Verbraucherschutz
        
         
        
          vom 17. März 2010 Az.: 1518e - VI - 5989/09
        
         
         
        Zur Gewährleistung der schutzwürdigen Interessen und Belange der Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (im Folgenden Beschäftigte) in der Bewährungshilfe schließen das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und der Hauptpersonalrat gemäß Art. 73 in Verbindung mit Art. 75a Abs. 1 Nr. 1 des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG) im Rahmen des Mitbestimmungsverfahrens zur Einführung und Anwendung von IT-Verfahren im Bereich der Bewährungshilfe unter Berücksichtigung der Besonderheit der entwickelten Qualitäts- und Dokumentationsstandards folgende Dienstvereinbarung: