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Text gilt ab: 01.12.2009
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7. Schlussbestimmungen

7.1 Gesonderte dienstrechtliche Zuständigkeitsregelungen

Gesonderte dienstrechtliche Zuständigkeitsregelungen (z.B. Anordnung oder Genehmigung von Dienst- und Fortbildungsreisen, Zusage und Gewährung von Umzugskostenvergütungen, Bewilligung und Abrechnung von Trennungsgeld) bleiben unberührt.

7.2 Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 2009 in Kraft.

7.3 Außerkrafttreten

Mit Ablauf des 30. November 2009 tritt die Bekanntmachung vom 9. September 2005 (AllMBl S. 340), geändert durch Bekanntmachung vom 16. September 2008 (AllMBl S. 527) betreffend Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Tarifrechts und Übertragung sonstiger Befugnisse im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen außer Kraft.
Seitz
Ministerialdirektor