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BayWoVR
Text gilt ab: 01.05.2019
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2030.8.6-F

Richtlinien für die Vergabe von Wohnungen im Rahmen der staatlichen Wohnungsfürsorge
(Bayerische Wohnungsvergaberichtlinien – BayWoVR)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
vom 27. Oktober 2004, Az. 15 - VV 8036 - 1 - 26 043/04

(FMBl. 2005 S. 3)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über die Richtlinien für die Vergabe von Wohnungen im Rahmen der staatlichen Wohnungsfürsorge (Bayerische Wohnungsvergaberichtlinien – BayWoVR) vom 27. Oktober 2004 (FMBl. 2005 S. 3), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 22. Mai 2019 (BayMBl. Nr. 204) geändert worden ist

Inhaltsübersicht
Abschnitt I
Allgemeines
Nr. 1 Geltungsbereich
Abschnitt II
Berücksichtigungsfähiger Personenkreis
Nr. 2 Persönliche Voraussetzungen
Nr. 3 Verheiratete, Lebensgemeinschaften
Abschnitt III
Voraussetzungen für die Zuweisung einer Wohnung
Nr. 4 Grundvoraussetzungen
Nr. 5 Dringlichkeitsstufe 1
Nr. 6 Dringlichkeitsstufe 2
Nr. 7 Dringlichkeitsstufe 3
Nr. 8 Reihenfolge der Wohnungszuweisung
Nr. 9 Wegfall der Berechtigung zur Wohnungsnutzung
Nr. 10 Angemessenheit der Wohnung
Abschnitt IV
Verfahren
Nr. 11 Antrag und Zuweisung
Nr. 12 Ablehnung einer Wohnung
Abschnitt V
In-Kraft-Treten