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Text gilt ab: 15.05.2009

3.   Zulassung von Nebenangeboten

Von der Möglichkeit, Nebenangebote (§ 25 Nr. 4 VOL/A, § 25 Nr. 5 VOB/A) unter Angabe der Mindestanforderungen ausdrücklich zuzulassen, ist bei umweltbedeutsamen Vergaben in der Regel Gebrauch zu machen.