Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2019

2. Prüfervergütungen

2.1 

Den an der Zertifikatsprüfung Englisch an staatlichen Berufsschulen, Wirtschaftsschulen und vollqualifizierenden Berufsfachschulen beteiligten Lehrkräften wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel eine Prüfervergütung gewährt.

2.2 

Auf der Grundlage der Angaben des Bayerischen Landesamts für Schule zur Gesamthöhe der eingenommenen Prüfungsentgelte und der Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer setzt das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst jährlich die Höhe der Prüfervergütungssätze fest. Die Prüfervergütung beträgt maximal

2.2.1 

bei Prüfungen der Stufe I
für die Aufgabenerstellung
(Vergütung pro Vorschlag)
……………………………………………………………………………….
33,00 €
für die Erstkorrektur der schriftlichen Prüfung
(Vergütung pro Arbeit und Korrektor)
……………………………………………………………………………….
12,00 €
für die Zweitkorrektur der schriftlichen Prüfung
(Vergütung pro Arbeit und Korrektor)
……………………………………………………………………………….
6,00 €
für die Abnahme der mündlichen Prüfung
(Vergütung pro Prüfer je Teilnehmer)
……………………………………………………………………………….
2,25 €

2.2.2 

bei Prüfungen der Stufe II
für die Aufgabenerstellung
(Vergütung pro Vorschlag)
……………………………………………………………………………..
33,00 €
für die Erstkorrektur der schriftlichen Prüfung
(Vergütung pro Arbeit und Korrektor)
……………………………………………………………………………..
15,00 €
für die Zweitkorrektur der schriftlichen Prüfung
(Vergütung pro Arbeit und Korrektor)
……………………………………………………………………………..
7,50 €
für die Abnahme der mündlichen Prüfung
(Vergütung pro Prüfer je Teilnehmer)
……………………………………………………………………………..
3,00 €

2.2.3 

bei Prüfungen der Stufe III
für die Aufgabenerstellung
(Vergütung pro Vorschlag)
……………………………………………………………………………..
33,00 €
für die Erstkorrektur der schriftlichen Prüfung
(Vergütung pro Arbeit und Korrektor)
……………………………………………………………………………..
18,00 €
für die Zweitkorrektur der schriftlichen Prüfung
(Vergütung pro Arbeit und Korrektor)
……………………………………………………………………………..
9,00 €
für die Abnahme der mündlichen Prüfung
(Vergütung pro Prüfer je Teilnehmer)
……………………………………………………………………………..
3,75 €.
Bei den Vergütungssätzen handelt es sich um Höchstsätze, die bei Einnahmerückgängen unterschritten werden können.

2.3 

Die je Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für die Gewährung der Prüfervergütungen werden vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus festgesetzt und dem Bayerischen Landesamt für Schule zugewiesen.

2.4 

Die Vergütung für die einzelne Lehrkraft wird vom Bayerischen Landesamt für Schule unter Beachtung der vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst festgesetzten Vergütungssätze berechnet. Grundlage der Berechnung ist eine von der Lehrkraft zu erstellende Auflistung ihrer erbrachten Leistungen, deren Richtigkeit die Schulleitung zu bestätigen hat. Die vom Bayerischen Landesamt für Schule anzuweisenden Prüfervergütungen sind bei Kap. 05 15 Titel 459 01 zu verbuchen.