Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2019

1. Prüfungsentgelt

1.1 

Für die Zertifikatsprüfung Englisch an staatlichen Berufsschulen, Wirtschaftsschulen und vollqualifizierenden Berufsfachschulen wird zur Deckung der Prüfervergütungen von allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei der Anmeldung zur Prüfung ein Prüfungsentgelt in Höhe von 30,00 € erhoben. Von dem Prüfungsentgelt werden auf Antrag befreit die nach Bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen und Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, Leistungen nach dem Wohngeldgesetz oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

1.2 

Legt eine angemeldete Teilnehmerin oder ein angemeldeter Teilnehmer aus Gründen, die sie oder er nicht zu vertreten hat, die Zertifikatsprüfung nicht ab, ist auf Antrag das Prüfungsentgelt zu erstatten. Eine Prüfungsverhinderung ist unverzüglich mitzuteilen und im Fall einer Erkrankung grundsätzlich durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.

1.3 

Für die Erhebung und Erstattung des Prüfungsentgelts ist das Bayerische Landesamt für Schule zuständig. Dieses regelt die Einzelheiten des Erhebungsverfahrens in Abstimmung mit den betroffenen Schulen.

1.4 

Die Prüfungsentgelte sind bei Kap. 05 15 Titel 111 21 zu vereinnahmen. Das Bayerische Landesamt für Schule teilt dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus bis spätestens 15. August jeden Jahres die Gesamthöhe der eingenommenen Prüfungsentgelte sowie – gesondert nach schriftlicher und mündlicher Prüfung, aufgeschlüsselt nach Stufen – die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit. Erstattungen des Prüfungsentgelts sind vom Bayerischen Landesamt für Schule vorher abzuwickeln.