Inhalt
2.
Anforderungen im Einzelnen
2.1
Allgemeine Voraussetzungen:
- -
Beamter des gehobenen Dienstes, § 96 Nr. 1 Satz 1 GVO;
- -
Identifikation mit dem Auftrag der Justiz;
- -
Verständnis für Justizverwaltungssachen und Aufgeschlossenheit gegenüber Strukturveränderungen in der Justiz;
- -
Mobilität;
- -
Bereitschaft, die Tätigkeit in der Regel mindestens fünf Jahre auszuüben;
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Angemessene Berufs- und Lebenserfahrung;
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Vorbildfunktion und Glaubwürdigkeit;
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Besonderes Pflichtbewusstsein, Leistungsbereitschaft, Belastbarkeit und gesundheitliche Eignung;
- -
Fortbildungsbereitschaft.
2.2
Fachkompetenz:
- -
Beherrschung der Prüfungstechniken;
- -
Umfangreiches Fachwissen in allen gerichtsvollzieherrelevanten Rechtsgebieten;
- -
Kenntnisse
- •
in IuK-Technik (insbesondere in den verschiedenen Gerichtsvollzieher-EDV-Programmen);
- •
in der Organisationslehre (insbesondere zur Gestaltung effizienter Arbeitsabläufe im Gerichtsvollzieherbüro).
2.3
Organisatorische Kompetenz:
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Organisationsvermögen (insbesondere Bereitschaft, regionale Fortbildungsveranstaltungen für Gerichtsvollzieher zu organisieren
und sich dort einzubringen);
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Planungsvermögen;
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Fähigkeit,
- •
komplexe Abläufe zu analysieren,
- •
zielorientiert zu handeln,
- •
Prioritäten zu setzen.
2.4
Soziale Kompetenz:
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Selbstdisziplin (vor allem die eigenen gefühlsmäßigen Reaktionen an den realen Gegebenheiten ausrichten);
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Kommunikationsfähigkeit;
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Kooperationsfähigkeit und Teamfähigkeit;
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Verantwortungsbewusstsein;
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Einfühlungsvermögen.
2.5
Persönliche Kompetenz:
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Führungskompetenz, insbesondere durch Zielvereinbarungen;
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Fähigkeit, eigeninitiativ und selbstständig zu handeln;
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Innovationsfähigkeit und Flexibilität;
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Befähigung zum Wissenstransfer;
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Kritik- und Konfliktfähigkeit;
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Überzeugungskraft;
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Durchsetzungsvermögen;
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Entschlusskraft.