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Text gilt ab: 22.12.2008
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2.   Anforderungen im Einzelnen

2.1   Allgemeine Voraussetzungen:

-
Beamter des gehobenen Dienstes, § 96 Nr. 1 Satz 1 GVO;
-
Identifikation mit dem Auftrag der Justiz;
-
Verständnis für Justizverwaltungssachen und Aufgeschlossenheit gegenüber Strukturveränderungen in der Justiz;
-
Mobilität;
-
Bereitschaft, die Tätigkeit in der Regel mindestens fünf Jahre auszuüben;
-
Angemessene Berufs- und Lebenserfahrung;
-
Vorbildfunktion und Glaubwürdigkeit;
-
Besonderes Pflichtbewusstsein, Leistungsbereitschaft, Belastbarkeit und gesundheitliche Eignung;
-
Fortbildungsbereitschaft.

2.2   Fachkompetenz:

-
Beherrschung der Prüfungstechniken;
-
Umfangreiches Fachwissen in allen gerichtsvollzieherrelevanten Rechtsgebieten;
-
Kenntnisse
in IuK-Technik (insbesondere in den verschiedenen Gerichtsvollzieher-EDV-Programmen);
in der Organisationslehre (insbesondere zur Gestaltung effizienter Arbeitsabläufe im Gerichtsvollzieherbüro).

2.3   Organisatorische Kompetenz:

-
Organisationsvermögen (insbesondere Bereitschaft, regionale Fortbildungsveranstaltungen für Gerichtsvollzieher zu organisieren
und sich dort einzubringen);
-
Planungsvermögen;
-
Fähigkeit,
komplexe Abläufe zu analysieren,
zielorientiert zu handeln,
Prioritäten zu setzen.

2.4   Soziale Kompetenz:

-
Selbstdisziplin (vor allem die eigenen gefühlsmäßigen Reaktionen an den realen Gegebenheiten ausrichten);
-
Kommunikationsfähigkeit;
-
Kooperationsfähigkeit und Teamfähigkeit;
-
Verantwortungsbewusstsein;
-
Einfühlungsvermögen.

2.5   Persönliche Kompetenz:

-
Führungskompetenz, insbesondere durch Zielvereinbarungen;
-
Fähigkeit, eigeninitiativ und selbstständig zu handeln;
-
Innovationsfähigkeit und Flexibilität;
-
Befähigung zum Wissenstransfer;
-
Kritik- und Konfliktfähigkeit;
-
Überzeugungskraft;
-
Durchsetzungsvermögen;
-
Entschlusskraft.