Inhalt

Text gilt ab: 01.03.2009
Fassung: 21.01.2009
Nr. 2
International sind Ausschreibungen zur
a)
Festnahme zwecks Auslieferung, insbesondere auf Grund eines Europäischen Haftbefehls (vgl. unter II.)
b)
Aufenthaltsermittlung von Zeugen und Beschuldigten (vgl. unter III.)
c)
verdeckten Registrierung bzw. polizeilichen Beobachtung (vgl. unter IV.)
möglich.