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Text gilt ab: 30.01.2009
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Tabelle 1

Zu entwässernde Flächen, zugelassene erlaubnisfreie Versickerungen und Anforderungen an die Vorreinigung von Niederschlagswasser bei flächenhafter Versickerung
An der Versickerungsanlage angeschlossene Flächen
Erlaubnisfreie flächenhafte Versickerung über Oberboden nach Nr. 3
(nicht aufgeführte Flächen sind ihrer Verschmutzung nach entsprechend einzuordnen):
außerhalb von Karstgebieten oder von Gebieten mit klüftigem Untergrund
innerhalb von Karstgebieten oder von Gebieten mit klüftigem Untergrund
Dachflächen
Terrassenflächen
Oberbodenschicht bewachsen und mind. 20 cm mächtig; Mindestgröße der ausgewiesenen Versickerungsfläche oder Versickerungsmulde nicht kleiner als 1/15 der angeschlossenen befestigten Fläche.
kupfer-, zink- oder bleigedeckte
Flächen größer 50 m2
Oberbodenschicht bewachsen und mind. 30 cm mächtig, pH-Wert 6 bis 8, Humusgehalt 1 bis 3%, Tongehalt <10%; Prüfung und ggf. Korrektur pH-Wert im Abstand von drei Jahren; Mindestgröße der ausgewiesenen Versickerungsfläche oder Versickerungsmulde nicht kleiner als 1/15 der angeschlossenen befestigten Fläche.
Fußgängerbereiche, Eigentümerwege, sonstige beschränkt-öffentliche Wege
Oberbodenschicht bewachsen und mind. 20 cm mächtig; Mindestgröße der ausgewiesenen Versickerungsfläche oder Versickerungsmulde nicht kleiner als 1/15 der angeschlossenen befestigten Fläche
Rad- und Gehwege außerhalb des Spritz- und Sprühfahnenbereichs von Straßen (Abstand über 3 m)
oder
Pkw-Stellplätze, Hof- und Verkehrsflächen mit sehr geringem Verkehrsaufkommen (bis etwa 300 Kfz/24 h)
wasserdurchlässige Flächenbeläge zur Behandlung von Niederschlagswasser, die vom Deutschen Institut für Bautechnik zugelassen sind
Pkw-Parkplätze, Kreis- und Gemeindestraßen mit nicht mehr als zwei Fahrstreifen und geringem Verkehrsaufkommen (bis etwa 5.000 Kfz/24 h)
Oberbodenschicht bewachsen und mind. 20 cm mächtig; Mindestgröße der ausgewiesenen Versickerungsfläche oder Versickerungsmulde nicht kleiner als 1/15 der angeschlossenen befestigten Fläche
Oberbodenschicht bewachsen und mind. 30 cm mächtig; Mindestgröße der ausgewiesenen Versickerungsfläche oder Versickerungsmulde nicht kleiner als 1/10 der angeschlossenen befestigten Fläche1
oder
oder
Umschlagflächen in Gewerbe- und Industriebetrieben, ausgenommen Flächen nach § 2 Nr. 1 NWFreiV
wasserdurchlässige Flächenbeläge zur Behandlung von Niederschlagswasser, die vom Deutschen Institut für Bautechnik zugelassen sind
wasserdurchlässige Flächenbeläge zur Behandlung von Niederschlagswasser, die vom Deutschen Institut für Bautechnik zugelassen sind

Tabelle 2

Zu entwässernde Flächen, zugelassene erlaubnisfreie Versickerungen und Anforderungen an die Vorreinigung von Niederschlagswasser bei unterirdischer Versickerung
An der Versickerungsanlage angeschlossene Flächen
Erlaubnisfreie unterirdische Versickerung nach Nr. 4
(nicht aufgeführte Flächen sind ihrer Verschmutzung nach entsprechend einzuordnen):
außerhalb von Karstgebieten oder von Gebieten mit klüftigem Untergrund
innerhalb von Karstgebieten oder von Gebieten mit klüftigem Untergrund
Dachflächen
nach Vorreinigung über Körbe zum Grobstoffrückhalt
Terrassenflächen
nach Vorreinigung über Hof- oder Straßenabläufe mit Schlammeimer
kupfer-, zink- oder bleigedeckte Flächen größer 50 m2
nach Vorreinigung über Filter, der nach Art. 41f BayWG zugelassen ist
Fußgängerbereiche, Eigentümerwege, sonstige beschränkt-öffentliche Wege
nach Vorreinigung über:
nach Vorreinigung über:
Straßenabläufe für Nassschlamm
Schachtversickerung mit eingehängtem Filtersack entsprechend Arbeitsblatt DWA-A 138 Kap. 4 (zweistufiger Verbundfilter aus einem wasserseitigen Grob- und einem schachtwandigen Feinfilter)
Rad- und Gehwege außerhalb des Spritz- und Sprühfahnenbereichs von Straßen (Abstand über 3 m)
oder Absetzbecken mit Dauerstau und einer Wasseroberfläche von mindestens 1/8002 der angeschlossenen befestigten Fläche
Pkw-Stellplätze, Hof- und Verkehrsflächen mit sehr geringem Verkehrsaufkommen (bis etwa 300 Kfz/24 h)
oder Anlagen zur Behandlung von Niederschlagswasser, die vom Deutschen Institut für Bautechnik zugelassen sind
oder Anlagen zur Behandlung von Niederschlagswasser, die vom Deutschen Institut für Bautechnik zugelassen sind
Pkw-Parkplätze, Kreis- und Gemeindestraßen mit nicht mehr als zwei Fahrstreifen und geringem Verkehrsaufkommen (bis etwa 5.000 Kfz/24 h)
nach Vorreinigung über:
oder Anlagen entsprechend Berechnung nach Merkblatt DWA-M 153
Absetzbecken mit Dauerstau und einer Wasseroberfläche von mindestens 1/2003 der angeschlossenen befestigten Fläche
oder Anlagen zur Behandlung von Niederschlagswasser, die vom eutschen Institut für Bautechnik zugelassen sind
Umschlagflächen in Gewerbe- und Industriebetrieben, ausgenommen Flächen nach § 2 Nr. 1 NWFreiV
keine erlaubnisfreie unterirdische Versickerung möglich

1 [Amtl. Anm.:] Für vorhandene Versickerungsflächen oder Versickerungsmulden gelten 20 cm Mächtigkeit und eine Mindestgröße von 1/15 der angeschlossenen Fläche.
2 [Amtl. Anm.:] Bemessung nach RAS-Ew mit der Regenspende 30 l/(s·ha) und einer Oberflächenbeschickung von 9 m/h
3 [Amtl. Anm.:] Bemessung nach RAS-Ew mit der Regenspende 125 l/(s·ha) und einer Oberflächenbeschickung von 9 m/h