Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2013
Fassung: 27.04.1994
1.
Geltungsbereich

1.1

Diese Bekanntmachung gilt für die Aussonderung von Unterlagen und deren weitere Behandlung bei den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit, bei den Staatsanwaltschaften und bei den Justizvollzugsbehörden.

1.2

Die Aussonderung, Anbietung und Übernahme von STRENG GEHEIM, GEHEIM und VS-VERTRAULICH eingestuften Verschlusssachen sowie von Unterlagen, die bei der Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen entstanden sind, richtet sich nach der Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über Richtlinien für die Aussonderung, Anbietung und Übernahme von Verschlusssachen (Aussonderungsbekanntmachung - VS) vom 19. November 1991 (StAnz Nr. 48, JMBl 1992 S. 11).