Inhalt

Text gilt ab: 23.01.2007
Fassung: 01.12.2006
§ 1
Gegenstand und Geltungsbereich
1.
Die Dienstvereinbarung gilt für die Einführung, Anwendung und erhebliche Änderung des Fachverfahrens forumSTAR (bestehend aus Teilfachverfahren) samt Textsystem bei den Gerichten im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz, soweit dieses Verfahren im Sinne von Art. 75a Abs. 1 Nr. 1 BayPVG zur Verhaltens- und Leistungskontrolle der Beschäftigten geeignet ist.
2.
Die datenschutzrechtlichen, dienstrechtlichen und tarifrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.