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BeStra
Text gilt ab: 01.02.2006

3.   Privatklagesachen

In Privatklagesachen, die wegen der Persönlichkeit oder der Stellung eines Beteiligten, wegen der Art der Beschuldigung oder aus anderen Gründen weitere Kreise beschäftigen oder voraussichtlich beschäftigen werden, übersendet das Gericht dem Staatsministerium der Justiz auf dem Dienstwege eine Abschrift der Privatklage.