Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2008
Fassung: 20.06.2008
Vorheriges Dokument (inaktiv)

Bayerische Verwaltungsvorschriften zum Vollzug des § 17 a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz
Vom 20.06.2008

AllMBl. 2008 S. 446
BayVV Gliederungsnummer 242-A

242-A
Bayerische Verwaltungsvorschriften zum Vollzug
des § 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz
(BayVwVStrRehaG)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
vom 20. Juni 2008 Az.: V6/6087/10/08
Inhaltsübersicht
Teil I
Voraussetzungen für die Gewährung einer besonderen Zuwendung für
SED-Haftopfer
1.
Berechtigter Personenkreis
1.1
Berechtigte nach § 17 Abs. 1 StrRehaG
1.2
Art und Dauer der Freiheitsentziehung
2.
Besondere Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Lage
2.1
Ermittlung des Einkommens
2.2
Nicht zu berücksichtigendes Einkommen
2.3
Berechnung der Einkünfte
2.3.1
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
2.3.2
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
2.3.3
Einkünfte aus Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit
2.3.4
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
2.3.5
Einkünfte aus Kapitalvermögen
2.4
Vom Einkommen absetzbare Ausgaben
3.
Höhe der monatlichen besonderen Zuwendung
4.
Beginn der Leistungsgewährung
5.
Ausschluss von der Leistungsgewährung
5.1
Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit
5.2
Missbrauch der Stellung in schwerwiegendem Maße zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer
5.3
Erhebliches Vorschubleiten
6.
Anrechnung und Vererbbarkeit der monatlichen besonderen Zuwendung
Teil II
Verfahrensregelungen
1.
Zuständigkeit
1.1
Zuständigkeit bei ausschließlichem Vorliegen einer Rehabilitierungsentscheidung
1.2
Zuständigkeit bei ausschließlichem Vorliegen einer Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 HHG
1.3
Zuständigkeit bei Vorliegen eines Rehabilitierungsbeschlusses sowie auch einer Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 HHG
1.4
Zuständigkeit in den Fällen des § 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StrRehaG
1.5
Zuständigkeit bei Auslandsaufenthalt
2.
Entgegennahme und Bearbeitung der Anträge
3.
Prüfung des Einkommens
4.
Prüfung von Ausschlussgründen nach § 16 Abs. 2 StrRehaG bzw. § 2 HHG
5.
Entscheidung über den Antrag auf Gewährung einer monatlichen besonderen Zuwendung
6.
Zahlung der monatlichen besonderen Zuwendung
7.
Zuständigkeitsübergang nach Leistungseinweisung durch Wechsel des gewöhnlichen Aufenthalts
7.1
Wechsel des gewöhnlichen Aufenthalts innerhalb Bayerns
7.2
Wechsel des gewöhnlichen Aufenthalts in ein anderes Bundesland oder ins Ausland
8.
Wegfall der Leistung wegen Versterbens
9.
Rechtsweg
10.
Zentrale Erfassung der Antragstellung nach § 17a StrRehaG
11.
Antrags- und Bewilligungsstatistik zur monatlichen besonderen Zuwendung
12.
Inkrafttreten
Anlagen:
(Antrag auf Gewährung einer monatlichen besonderen Zuwendung)
(Hinweisblatt zum Antrag)
(Fragen und Antworten zur besonderen monatlichen Zuwendung)
(Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse)
(Verdienstbescheinigung)
(Anfrage bei der BStU)
(Bearbeitungsvermerk)
(Muster Bewilligungsbescheid – volle Leistung)
(Muster Bewilligungsbescheid – gekürzte Leistung)
(Berechnungsschema zur Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit)
(Berechnungsschema zur Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit)
(Berechnungsschema zur Ermittlung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft)
(Berechnungsschema zur Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)
(Meldung an die zentrale Kontrolldatei)
(Fortschreibungsstatistik zur Durchführung des § 17a StrRehaG)
(Verzeichnis der für die Gewährung der monatlichen besonderen Zuwendung in Bayern zuständigen Behörden)
Auf Grund von § 25 Abs. 2 Satz 2 Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1999 (BGBl I S. 2664), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 13. Dezember 2007 (BGBl I S. 2904), § 10 Abs. 2 Häftlingshilfegesetz (HHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1993 (BGBl I S. 838), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 13. Dezember 2007 (BGBl I S. 2904) und § 8 der Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten im Bereich des Lastenausgleichs und des Flüchtlingswesens (ZustVLaFlüw) vom 25. November 2003 (GVBl S. 880), geändert durch Verordnung vom 11. Dezember 2006 (GVBl S. 1049), erlässt das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen zum Vollzug des § 17a StrRehaG folgende Verwaltungsvorschriften: