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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenAufwandsvergütung nach Art. 18 BayRKG für Beschäftigte, die im Straßenbetriebsdienst bei den Staatlichen Bauämtern und Autobahndirektionen beschäftigt sind
  • Bereich erweitern1. Allgemeine Aufwandsvergütung
  • Bereich erweitern2. Besondere Aufwandsvergütung für bestimmte Beschäftigte
  • 3. Abgeltung von Ansprüchen bei anfallenden Übernachtungen
  • 4. Entschädigung für Dienstreisen außerhalb der normalen Dienstgeschäfte
  • Bereich erweitern5. Aufwandsvergütung für Beschäftigte nach Nr. 1.1 oder Nr. 2.1, die diese Aufgaben nicht ständig ausüben
  • 6. Zahlung der Aufwandsvergütung
  • 7. Geltungsbereich
  • 8. Inkrafttreten
  • [Schlussformel]

Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2007
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7.   Geltungsbereich

Die Bekanntmachung gilt für die nach dem 31. Dezember 2006 neu eingestellten Beschäftigten. Die Nr. 1.2 Abs. 2 und die Nr. 2 gelten für vor dem 31. Dezember 2006 eingestellte Beschäftigte sinngemäß.
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