Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Verordnung zur Regelung der besonderen Auswahlverfahren für den Einstieg in der zweiten und dritten Qualifikationsebene im nichttechnischen Bereich der Leistungslaufbahn (Auswahlverfahrensordnung – AVfV) Vom 8. Februar 2000 (GVBl S. 48) BayRS 2038-3-1-2-F (§§ 1–21)
Bereich erweitern
Abschnitt I Allgemeine Vorschriften (§§ 1–6)
Bereich reduzieren
Abschnitt II Auswahlverfahren (§§ 7–20)
Bereich erweitern
Erster Teil Gemeinsame Vorschriften (§§ 7–15)
Bereich erweitern
Zweiter Teil Auswahlverfahren für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene der Leistungslaufbahn (§§ 16–17)
Bereich erweitern
Dritter Teil Auswahlverfahren für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Leistungslaufbahn (§§ 18–19)
Bereich erweitern
Vierter Teil Besondere Vorschriften (§ 20)
Bereich erweitern
Abschnitt III Schlussvorschriften (§ 21)
[Schlussformel]
Inhalt
AVfV
Text gilt ab: 01.07.2024
Fassung: 08.02.2000
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
Abschnitt II Auswahlverfahren
Erster Teil Gemeinsame Vorschriften (§§ 7–15)
Zweiter Teil Auswahlverfahren für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene der Leistungslaufbahn (§§ 16–17)
Dritter Teil Auswahlverfahren für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Leistungslaufbahn (§§ 18–19)
Vierter Teil Besondere Vorschriften (§ 20)