Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Verordnung zur Regelung der besonderen Auswahlverfahren für den Einstieg in der zweiten und dritten Qualifikationsebene im nichttechnischen Bereich der Leistungslaufbahn (Auswahlverfahrensordnung – AVfV) Vom 8. Februar 2000 (GVBl S. 48) BayRS 2038-3-1-2-F (§§ 1–21)
Bereich reduzieren
Abschnitt I Allgemeine Vorschriften (§§ 1–6)
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Zweck der Auswahlverfahren
§ 3 Durchführung und Bekanntmachung der Auswahlverfahren
§ 4 Prüfungsausschüsse und Aufgabenerstellung für die Auswahlprüfungen
§ 5 Zulassung zu den Auswahlverfahren
§ 6 Anwendung der Allgemeinen Prüfungsordnung
Bereich erweitern
Abschnitt II Auswahlverfahren (§§ 7–20)
Bereich erweitern
Abschnitt III Schlussvorschriften (§ 21)
[Schlussformel]
Inhalt
AVfV
Text gilt ab: 01.07.2024
Fassung: 08.02.2000
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
Abschnitt I Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Zweck der Auswahlverfahren
§ 3 Durchführung und Bekanntmachung der Auswahlverfahren
§ 4 Prüfungsausschüsse und Aufgabenerstellung für die Auswahlprüfungen
§ 5 Zulassung zu den Auswahlverfahren
§ 6 Anwendung der Allgemeinen Prüfungsordnung