Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten in der Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung des Freistaates Bayern und Kommunalverwaltung Vom 22. Juli 1999 (GVBl. S. 349) BayRS 800-21-24-I (§§ 1–4)
§ 1 Gemeinsame Ausbildung
§ 2 Ausbildungsgegenstand, Ausbildungsrahmenplan
§ 3 Übergangsregelung
§ 4 In-Kraft-Treten
[Schlussformel]
Anlage 1 Ausbildungsrahmenplan für die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten in der Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung des Freistaates Bayern und Kommunalverwaltung – sachliche Gliederung –
Anlage 2 Ausbildungsrahmenplan für die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten in der Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung des Freistaates Bayern und Kommunalverwaltung – zeitliche Gliederung – Drittes Ausbildungsjahr
Inhalt
Text gilt ab: 01.08.1999
Fassung: 22.07.1999
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
§ 3
Übergangsregelung
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei In-Kraft-Treten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung dieser Verordnung.