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Inhaltsverzeichnis
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Bayerisches Versammlungsgesetz (BayVersG) Vom 22. Juli 2008 (GVBl S. 421) BayRS 2180-4-I (Art. 1–28)
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Erster Teil Allgemeine Bestimmungen (Art. 1–9)
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Zweiter Teil Versammlungen in geschlossenen Räumen (Art. 10–12)
Art. 10 Veranstalterrechte und -pflichten
Art. 11 Ausschluss von Störern, Hausrecht
Art. 12 Beschränkungen, Verbote, Auflösung
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Dritter Teil Versammlungen unter freiem Himmel (Art. 13–16)
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Vierter Teil Befriedeter Bezirk (Art. 17–19)
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Fünfter Teil Straf- und Bußgeldvorschriften (Art. 20–22)
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Sechster Teil Schlussbestimmungen (Art. 23–28)
[Schlussformel]
Inhalt
BayVersG
Text gilt ab: 01.08.2021
Fassung: 22.07.2008
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Zweiter Teil Versammlungen in geschlossenen Räumen
Art. 10 Veranstalterrechte und -pflichten
Art. 11 Ausschluss von Störern, Hausrecht
Art. 12 Beschränkungen, Verbote, Auflösung