Inhalt
7. Geschäftsführung und deren Aufgaben
7.1
Dem Bund der Vertriebenen, Landesverband Bayern e. V., obliegt die Geschäftsführung des Beirats.
7.2
Die Geschäftsführung hat insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen:
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die Vorbereitung der Sitzungen,
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die Aufstellung und Ausarbeitung der Tagesordnung sowie sonstiger Sitzungsunterlagen,
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die Einladung der Beiratsmitglieder,
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die Nachbereitung der Sitzungen,
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die Abfassung und Versendung der Protokolle über den Verlauf der Sitzung sowie der dort gefassten Beschlüsse und
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die Kostenkontrolle der gemäß der Nrn. 10.2 und 10.3 entstehenden Kosten sowie deren Abrechung gemäß Nr. 10.4.
7.3
1Die Beiratsmitglieder sind unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zu den Sitzungen des Beirats zu laden. 2Hierbei ist die Tagesordnung mitzuteilen.
7.4
Anträge zur Tagesordnung sind von den Beiratsmitgliedern spätestens zwei Wochen vor dem Sitzungstermin schriftlich bei der Geschäftsführung des Beirats einzubringen.