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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenRichtlinien über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket im Jahr 2024 im Freistaat Bayern
  • 1. Zweck der Billigkeitsleistungen
  • 2. Leistungsempfänger
  • 3. Leistungsvoraussetzungen
  • Bereich erweitern4. Art und Umfang, Höhe der Billigkeitsleistungen
  • Bereich erweitern5. Sonstige Bestimmungen
  • Bereich erweitern6. Verfahren
  • 7. Inkrafttreten/Außerkrafttreten
  • [Schlussformel]
  • Anlagen

Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.06.2026
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Anlagen  

Anlage: Besondere Bestimmungen zum bayerischen ermäßigten Deutschlandticket für Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende (Ermäßigungsticket) ab dem 1. Januar 2024
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