Inhalt

Text gilt ab: 29.08.2005

2. Änderungen

Es ergeben sich folgende Änderungen:

2.1 RuVA-StB 01

2.1.1 Bild 1 (Seite 8)

2.1.1.1

Der Entscheidungsablauf ist dahingehend zu korrigieren, dass für die „Verwertungsklasse B“ das Verwertungsverfahren nach Abschnitt 4.3 gestrichen wird.

2.1.2 Tabelle 1 (Seite 9)

2.1.2.1

In der Zeile „Verwertungsklasse B“ ist das Verwertungsverfahren „(4.3)“ zu streichen.

2.1.2.2

Die Verwertungsklasse A1 (PAK-Gehalt im Ausbauasphalt ≤ 10 mg/kg) und die Fußnote 3 sind zu streichen.

2.1.3 Abschnitt 4.3 (Seite 11)

2.1.3.1

Der 2. Satz ist wie folgt zu ergänzen: „…, wenn diese in Tragschichten unter wasserundurchlässigen Deckschichten eingebaut werden.“

2.1.3.2

Der 3. Satz ist zu streichen.

2.1.4 Tabelle 3 (Seite 12)

2.1.4.1

In Zeile 4 ist in der Spalte Verwertungsklasse „B“ zu streichen.

2.1.4.2

Die Fußnote 1 ist zu streichen.

2.1.4.3

Zeile 5 ist zu streichen.

2.2 ZTV VAG-StB 021

Im letzten Satz des Abschnittes II.1 Allgemeines ist nach ungebundenen oder hydraulisch gebundenen Tragschichten „unter wasserundurchlässigen Deckschichten“ zu ergänzen.

1 [Amtl. Anm.:] Aufgehoben durch Bekanntmachung vom 11. März 2011 (AllMBl S. 85)