Inhalt

Text gilt ab: 01.02.2018

1. Allgemeines

1Die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau“, Ausgabe 2017 (ZTV E-StB 17), wurden in der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) von Vertretern der Industrie, der Straßenbauverwaltungen und der Wissenschaft erarbeitet. 2Die überarbeiteten ZTV E-StB 17 enthalten die Umstellung der Einteilung von Boden und Fels in Homogenbereiche. 3Hierdurch wird das bisher in der ZTV E-StB enthaltene System der Bodenklassen durch das in den ATV DIN 18300 „Erdbau“ beschriebene System der Homogenbereiche für die Erdarbeiten im Straßenbau ersetzt. 4Für die Bodeneinteilung in Homogenbereiche ist ein ausreichender Umfang der erforderlichen Bodenerkundung essenziell. 5Der Mindestumfang der durchzuführenden geotechnischen Untersuchungen ist durch die Anwendung des „Merkblatts über geotechnische Untersuchungen und Berechnungen im Straßenbau“ (M GUB) und dessen Ergänzungen für den Um- und Ausbau von Straßen (M GUB UA) definiert. 6Für Bodenverfestigungen von fein- und gemischtkörnigen Böden mit hydraulischen Bindemitteln wurden die Druckfestigkeitsanforderungen nach Tabelle 7 für die Festlegung der Bindemittelmenge bei der Eignungsprüfung auf 4,0 MPa im Alter von 28 Tagen reduziert. 7Ergänzend wurde eine Mindestbindemittelmenge von 3 M.-% zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit festgelegt. 8Die Frostsicherheit ist über das Kriterium „Hebung der Probe“ auch bei diesen veränderten Anforderungen weiterhin sichergestellt. 9Die Anforderungen an die Verfestigung von grobkörnigen Böden und von nicht frostempfindlichen Böden im Oberbau sind weiterhin in den ZTV Beton-StB definiert.