Inhalt

Text gilt ab: 30.09.2026

2.   Anwendung

1Wir führen hiermit die TL AG-StB 26 in Bayern mit Bezug auf Bundesstraßen, Staatsstraßen sowie die in staatlicher Verwaltung stehenden Kreisstraßen ein. 2Den Landkreisen, Städten und Gemeinden wird empfohlen, in ihrer Baulast die TL AG-StB 26 ebenfalls anzuwenden.