Inhalt

Text gilt ab: 30.09.2026

1.   Allgemeines

1Die „Technischen Lieferbedingungen für Asphaltgranulat“, Ausgabe 2026 (TL AG-StB 26) wurden von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) im Benehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr (BMV), den Obersten Straßenbaubehörden der Länder und der Autobahn GmbH des Bundes überarbeitet. 2Die neue Ausgabe soll insbesondere den Wiederverwendungsprozess transparenter darstellen und sicherstellen, dass neue Erkenntnisse aus der Wiederverwendung, der Prüftechnik, der technischen Entwicklungen und der langjährigen Praxis in allen zugehörigen Regelwerken einheitlich berücksichtigt werden. 3Auf Grund von regional positiven Einsatzerfahrungen wird die Verwendung von Asphaltgranulat in Splittmastixasphaltmischgut für Asphaltdeckschichten nach den Regelungen der TL AG-StB 26 zugelassen (vergleiche ZTV Asphalt-StB 26, Teil 1 mit den in Bayern gültigen Ergänzungen). 4Das BMV hat mit Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 13/2026 vom 27. Mai 2026 (Az. StB 25 302020601#00038#0012) die TL AG-StB 26 bekannt gegeben.